EFZ - Regelung LKR Günzburg

Kürzlich hatten wir einen Termin mit Vertretern des Jugendamts Günzburg und unserm Frey Günter von der Trachtenjugend. Wir konnten uns sehr schnell auf den Vorschlag von Günter einigen. Letztlich handelte es sich weniger um inhaltliche, als um formelle Hintergründe, namentlich die Auflistung unter §4 der Vereinbarung der betroffenen Personengruppen:


Das Einholen eines erweiterten Führungszeugnisses ist unbedingt erforderlich für:
• JugendleiterInnen
• Vorplattler
• Dirndlvertreterinnen
• Trachtenwart
• LeiterInnen einer Jugendtheatergruppe
• LeiterInnen einer Jugendmusikgruppe
• LeiterInnen einer Jugendschnalzergruppe
• BetreuerInnen von Maßnahmen die eine Übernachtung erfordern.


Letztlich ging es darum den Vereinsvorständen eine gewisse Handlungssicherheit zu geben, wenngleich zu erwähnen ist, dass die Auflistung nicht abschließend sein kann.
 
Für das weitere Procedere hier noch ein paar Hinweise:
 
• Aus der Natur der Sache ergibt sich, dass die Vereinbarung einmal gegenseitig unterschrieben wird, und dann - zumindest  formell - abgelegt werden kann. Sämtliche in der Vereinbarung zugesagten Punkte müssen in Zukunft durch die Vorstandschaft eigenständig geregelt werden (bei neuen Personen im Amt, Verlängerung nach fünf Jahren etc.)
• Die Einsichtnahme ist optional und kann innerhalb der Vorstandschaft und der betreffenden Person individuell geregelt werden. Das bedeutet, dass sich die beteiligten Personen selbst darüber einigen WIE die Unbedenklichkeit in Form des erweiterten Führungszeugnisses bescheinigt werden kann (Einsichtnahme durch Vorstand, Erstellung der Bescheinigung durch Kommune oder durch das LRA / Jugendamt)
• Der Ablauf stellt sich wie folgt dar:
  o Bitte die Vereinbarung in der Form so unterschreiben und dem LRA zukommen lassen.
  o Mit den betroffenen Personen die Form der Einsichtnahme besprechen
  o Der Vorstand begründet den Antrag auf das eFZ kurz schriftlich (Vorlage kann verwendet werden) und übergibt diesen der betroffenen Person. Diese geht damit und dem Personalausweis / Pass auf die Kommune (gebührenfrei!)
  o Nach Einholung des eFZ wird die Unbedenklichkeit entsprechend der getroffenen Vereinbarung bescheinigt
  o Der Vorstand ist für die Aktualität der Listen verantwortlich
• Selbstverständlich müssen keine Bescheinigung für nicht besetzte Positionen eingeholt werden. Dennoch halte ich es für sinnvoll, dass ALLE Vereine die Vereinbarung unterzeichnen und somit - auch bei im Moment nicht relevanten Posten - die Mitarbeit und den Willen zum Ausdruck bringen der Sache an sich positiv gegenüber zu stehen.
• Aus den mir bekannten Vereinsstrukturen halte ich es für sinnvoll, wenn auch die jeweiligen Vorstände (bei Vorhandensein einer Jugendgruppe) die Unbedenklichkeit bescheinigen lassen. Trotzdem haben wir davon abgesehen, grundsätzlich die Vortandschaft in §4 mit aufzunehmen.

An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal herzlich bei Günter für dessen Engagement und Unterstützung bedanken, gleiches gilt für die Vertreter des Jugendamts Günzburg!

Kategorie: Aktuelles aus dem Bezirk Burgau
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