Um für die Abnahmen des Tanzabzeichens des Altbayrisch-Schwäbischen-Gauverbandes eine einheitliche Form zu finden hat sich die Arbeitsgruppe auf nachfolgende Beschreibungen geeinigt. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass es nicht um richtig oder falsch geht - vielmehr muss für die Abnahme des Tanzabzeichens ein einheitlicher Standard geschaffen werden. Davon unberührt bleiben die individuellen Eigenarten bei den Tanzvariationen innerhalb der Vereine. Dies ist ausdrücklich auch so gewünscht und entspricht der Natur des Volkstanzes.